Unterschiede zwischen Fußpflegern  und Podologen



 Podologen

  • medizinische Fußpflege (präventiv, therapeutisch, rehabilitativ am gesunden oder bereits erkrankten Fuß)
  • geschützter Titel (auch medizinische/r Fußpfleger/in)
  • schulische Ausbildung über 2 Jahre Vollzeit oder 3 Jahre Teilzeit
  • in diesem Zeitraum müssen 1.000 Praktikumsstunden bei Ärzten und Podologen absolviert werden
  • die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen und besteht aus schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung
  • Arbeiten unter Hygieneauflagen (Kontrolle durch das Gesundheitsamt)
  • Instrumentenaufbereitung (Sterilisationspflicht)
  • Einhaltung des Medizinproduktegesetzes und MPBetreibV


Fußpfleger

  • arbeiten kosmetisch (dekorative und pflegerische Maßnahme am gesunden Fuß)
  • ist kein geschützter Beruf
  • eine Ausbildung ist nicht erforderlich
  • keine Fortbildungsverpflichtung
  • keine Kontrolle durch das Gesundheitsamt
  • KEINE STERILISATIONSPFLICHT