Podologen
- medizinische Fußpflege (präventiv, therapeutisch, rehabilitativ am gesunden oder bereits erkrankten Fuß)
- geschützter Titel (auch medizinische/r Fußpfleger/in)
- schulische Ausbildung über 2 Jahre Vollzeit oder 3 Jahre Teilzeit
- in diesem Zeitraum müssen 1.000 Praktikumsstunden bei Ärzten und Podologen absolviert werden
- die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen und besteht aus schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung
- Arbeiten unter Hygieneauflagen (Kontrolle durch das Gesundheitsamt)
- Instrumentenaufbereitung (Sterilisationspflicht)
- Einhaltung des Medizinproduktegesetzes und MPBetreibV
Fußpfleger
- arbeiten kosmetisch (dekorative und pflegerische Maßnahme am gesunden Fuß)
- ist kein geschützter Beruf
- eine Ausbildung ist nicht erforderlich
- keine Fortbildungsverpflichtung
- keine Kontrolle durch das Gesundheitsamt
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KEINE STERILISATIONSPFLICHT